Bild: Hannah Benner
Fast jede*r Studierende der Universität hat vermutlich schon mitbekommen, dass es ein ominöses Gebilde namens „Universitätspolitik“ gibt. Auf den ersten Blick wirkt dieses Gebilde ein wenig wie „das Haus, das Verrückte macht“ aus dem Film Asterix erobert Rom.
Um dem selbsterteilten Auftrag der politischen Bildung nachzukommen, versucht PHILIPP nun mit diesem Artikel Licht ins Dunkle zu bringen. Zum besseren Verständnis sei dabei angeraten, das Organigramm der Universität, das der AStA bereitstellt, zu nutzen. Dieses Organigramm ist zwar ähnlich unübersichtlich wie die Unipolitik an sich, hilft aber dennoch zum besseren Verständnis.
Strukturell sind die Gremien in Universitäts- und Fachbereichsebene unterteilt – ähnlich der Unterscheidung zwischen Bundes- und Landespolitik. Außerdem gibt es akademische und studentische Gremien (die sogenannte studentische Selbstverwaltung). Akademische Gremien entscheiden direkt über die Universität und ihre Aufgaben, während studentische Gremien über die Angelegenheiten der Studierenden und deren Leben entscheiden.
Universitätsebene
Akademische Gremien
Präsidium:Das Präsidium ist die oberste Stelle der Universitätsverwaltung und leitet die Universität. Zum Präsidium gehören der Präsident, die vier Vizepräsident*innen für einzelne Teilbereiche, inzwischen auch eine studentische Vizepräsidentin und der Kanzler. Zudem haben diese teilweise noch Referent*innen und Sekretär*innen. Alle zusammen leiten die Universität und entscheiden die grundlegenden Dinge der Universität. Das sind vor allem Haushalts-, Personal-, Organisations-, und Verwaltungsangelegenheiten. Zudem vertritt der Präsident die Universität nach außen. Zusätzlich zu den Vizepräsident*innen gibt es noch den Kanzler. Dieser ist der Beauftragte und oberste Verwalter für Vermögen und Liegenschaften (also Immobilien, Grundstücke usw.) der Uni. Im Prinzip macht ihn das zum Vizepräsidenten zum Thema Haushalt. Warum er stattdessen Kanzler und nicht Vizepräsident heißt, ist dem allerdings Autor unbekannt.
Senat:Der Senat wählt, überwacht und berät das Präsidium bei allgemeinen Fragen. Er wird von allen verschiedenen Interessengemeinschaften an der Universität (Professor*innen, Studierende, wissenschaftliche Mitglieder, administrativ-technische Mitglieder) gewählt und gebildet, die Professor*innen stellen jedoch die Mehrheit. Aber hey, die Studierenden sind immerhin dabei!
Studierendenwerk:Das Studierendenwerk ist die universitäre Einrichtung für die soziale Betreuung der Studierenden. Es bietet verschiedene Leistungen wie Mensa, Wohnheime, Bafög-Beratung, Kinderbetreuung, etc. an. Das Geld dafür erhält es vor allem von Land und Bund, aber auch aus dem Semesterbeitrag (aktuell 100 Euro). Geleitet wird es vom Verwaltungsrat, der aus Vertreter*innen des StuPa, Mitarbeiter*innen des Studierendenwerks und akademischen Vertreter*innen gebildet wird. Im Verwaltungsrat sitzen aktuell mehr Männer namens Uwe als Frauen.
Studentische Gremien
Allgemeiner Student*innen-Ausschuss (AStA):Der AStA ist die Vertretung der Studierenden nach innen (Studierendenschaft) und nach außen (Universität, Unternehmen, Kultusministerium, etc.), weswegen der Vorstand des AStA vom Student*innenparlament (StuPa) gewählt wird. Der AStA ist für das Semesterticket, die Vertretung der studentischen Interessen gegenüber den akademischen Gremien, die Verwaltung der studentischen Finanzen, Beratungsangebote, Veranstaltungen und Weiteres (siehe Referate) zuständig. Zudem sind alle hessischen ASten in der LandesAStenkonferenz organisiert, die direkten Kontakt in die Landespolitik hat.
AStA-Referate:Die Referate sind die einzelnen Arbeitsgruppen des AStA auf ihren jeweiligen Gebieten (zum Beispiel Verkehr, Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit, Hilfskräfte). Es gibt normale (vom StuPa gewählte) und autonome (in der Studentischen Vollversammlung aufgestellten und gewählten) Referate
Student*innenparlament (StuPa):Das StuPa ist das oberste studentische Gremium und wird (theoretisch) von der gesamten Studierendenschaft gewählt. Es berät und kontrolliert den AStA, verfügt über die studentischen Finanzmittel (der Teil eures Semesterbeitrags, der als „Studierendenschaft“ angegeben ist) und damit auch den Großteil des Semesterbeitrags.
Universitätskonferenz:In der Unikonferenz kommen Vertreter*innen von Präsidium, Dekanaten, AStA, Fachschaften und Forschungseinrichtungen zusammen und erörtern Angelegenheiten in den Bereichen Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung, die „von grundsätzlicher Bedeutung für die Universität sind“ (siehe Website). Bindende Entscheidungen kann das Gremium jedoch nicht erlassen.
Fachschaftenkonferenz (FSK):Die FSK ist die Konferenz aller Fachschaften (wow), welche vor allem der besseren Verständigung und Zusammenarbeit der Fachschaften dient. Außerdem verteilt die FSK die Gelder, die der AStA den Fachschaften zuweist. Ansonsten hat die FSK vor allem beratende Funktionen gegenüber anderen Gremien.
Fachbereichsebene
Akademische Gremien
Dekanat:Das Dekanat ist wie das Präsidium, nur auf Fachbereichsebene. Es leitet den Fachbereich und besteht aus Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in sowie Referent*innen und Sekretär*innen. An manchen Fachbereichen gibt es kompetitive Wahlen im Fachbereichsrat, an anderen müssen Streichhölzer gezogen werden.
Fachbereichsrat (FBR):Ist wie der Senat, nur eben auf Fachbereichsebene. Er wählt und berät das Dekanat. Zudem entscheidet er über die Verwendung der Ressourcen des Fachbereichs. Auch hier dürfen Studierende mitbestimmen, oder zumindest die Fassade der Mitbestimmung aufrechterhalten.
Kommissionen auf Fachbereichsebene:Es gibt zahlreiche Kommissionen und Räte auf Fachbereichsebene. Zu diesen gehören etwa Prüfungsausschüsse, QSL-Kommissionen (für die Verteilung von Mitteln für die Qualitätssicherung der Lehre (QSL)), Bibliothekskommissionen (für die Verwaltung der fachbereichseigenen Bibliotheken), Gleichstellungskommissionen und viele weitere, die von Fachbereich zu Fachbereich variieren. Gemein haben alle Spezialkommissionen, dass sie im FBR gewählt werden und in der Regel nur von Professor*innen besetzt werden.
Studentische Gremien
Aktive Fachschaft:Die aktive Fachschaft ist die studentische Vertretung der entsprechenden Fachschaft, welche sich aus engagierten Studierenden zusammensetzt. Parallel gibt es auch noch die passive Fachschaft, die alle Studierende des entsprechenden Studiengangs umfasst. Die aktive Fachschaft ist das unterste Organisationsgremium der Studierendenschaft innerhalb eines Fachbereichs. Sie übernimmt organisatorische Aufgaben (zum Beispiel die Orientierungseinheit) für die Studierenden und stellt in der Regel auch die Listen für FBR und FSR.
Fachschaftsrat (FSR):Dies ist die Versammlung der gewählten Mitglieder der einzelnen aktiven Fachschaften auf Fachbereichsebene. Er verfügt über von der FSK zugeteilte Gelder der Fachschaften und muss zu bestimmten Abläufen (wie etwa bei der Wahl des Studiendekans) seine Meinung abgeben, die aber nicht zwingend berücksichtigt wird. Das Verhältnis zwischen Fachschaft und FSR ist dabei in den unterschiedlichen Fachbereichen und Fachschaften unterschiedlich, da die genauen Rechte des FSR auf die individuellen Satzungen von aktiver Fachschaft und FSR ankommen. Zudem haben nur Mitglieder des FSR Stimmrecht in der FSK, da nur Mitglieder im FSR durch die Wahl demokratisch legitimiert sind.