Leben

Elisabeth Selbert – ein Vermächtnis ohne Namen?

By Kaija Sollich

September 01, 2026

Bild: Nelli Lindner

Auf der einen Seite: Eine junge Frau, die das traditionelle Rollenbild erfüllen soll, als Mutter, Hausfrau und Ehefrau. Auf der anderen Seite: Eine kluge Frau mit Ambitionen, Ehrgeiz und Durchsetzungsvermögen. Dass sie nicht nur Juristin, sondern auch Politikerin und Feministin war, ist insbesondere für die Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts unglaublich bemerkenswert.

Wie kann es also sein, dass kaum jemand etwas mit ihrem Namen anfangen kann? Ihr Vermächtnis war für viele Frauen ihrer Zeit lebensverändernd. Elisabeth Selbert hat als „eine der vier Mütter des Grundgesetzes“ den Grundstein für die bis heute – jedenfalls größtenteils – gelebten Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gelegt. Sie setzte sich in beeindruckender Art und Weise in einer Zeit durch, in der man eigentlich nur Männern zuhörte.

Das verdammte Geld

Martha Elisabeth Rhode wurde am 22. September 1896 als zweitälteste von vier Töchtern in Kassel geboren. Wie es für die damalige Zeit üblich war, lernte sie sticken, stricken und nähen; nicht etwa lesen, rechnen oder schreiben. Ihr Vater, der als Justizwachtmeister tätig war, konnte das Mädchengymnasium, für das sich Elisabeth interessierte, nicht bezahlen und so besuchte sie die kostenfreie Mittelschule. Kostenfrei nur, weil Elisabeth aufgrund ihrer guten Leistungen von der Schulgeldzahlung befreit wurde.

Die mittlere Reife durfte sie dennoch nicht ablegen, was sie als „bitteres Unrecht“ bezeichnete. Fortan besuchte sie die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins, um Lehrerin zu werden. Aber auch dies scheiterte aufgrund der Gebühren am fehlenden Geld und so begann sie eine Tätigkeit als fremdsprachige Sekretärin einer Import-Export-Firma, um eigenes Geld zu verdienen. Sie verlor ihre Stelle jedoch bereits mit Beginn des Ersten Weltkrieges wieder.

Ihr Weg in die Politik

Geprägt vom Krieg und einer Zeit, in der primär Männer das Geld verdienten, fand sie nach kurzer Erwerbslosigkeit dennoch an eine Stelle als Postbeamtenanwärtin. Dort lernte sie Adam Selbert kennen, den sie 1920 heiratete. Er sollte eine wichtige Weichenstellung für den Werdegang Selberts darstellen, denn er war neben seiner Tätigkeit als Buchdrucker auch politisch aktiv.

Ebenso wie Adam wurde Elisabeth Mitglied der SPD. Nachdem 1918 das deutsche Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, rief Elisabeth, die sich bereits kommunal stark politisch engagierte, andere Frauen zur politischen Partizipation auf.

Juristerei und Feminismus?

Um politisch noch wirksamer werden zu können, entschied sich Elisabeth als bereits zweifache Mutter dazu, Jura zu studieren. Sie holte 1925 ihr Abitur nach und begann als erste Frau Rechtswissenschaften an der Universität Marburg zu studieren. Später wechselte sie an die Fakultät nach Göttingen, wo sich immerhin vier weitere Kommilitoninnen unter den 300 Studierenden fanden.

Dass Frauen, wenn es um Sexualdelikte ging, sogar den Hörsaal verlassen mussten, zeigt, wie rückständig die universitären Strukturen damals waren. Dennoch schloss sie ihr Studium mit Auszeichnung nach sechs Semestern ab, was wohlgemerkt ohne die Unterstützung ihrer Eltern und ihres Mannes unmöglich gewesen wäre.

Zusätzlich promovierte Elisabeth anschließend zum Thema „Ehezerrüttung als Scheidungsgrund“. Sie kritisierte das Schuldprinzip, wonach Frauen bei einer Trennung meist rechtlos waren und forderte eine „Entgiftung“ des Scheidungsprozesses und mehr Gleichberechtigung. Wenig überraschend war sie ihrer konservativen und patriarchal geprägten Zeit damit deutlich voraus; aber 1977, sprich „nur“ 40 Jahre später, wurden eben diese Forderungen in die Eherechtsreform der BRD aufgenommen, immerhin ein kleiner Triumph. Dadurch wurden Männer verpflichtet, sich bei einer Scheidung ebenso mit Fragen der Nachsorge, des Unterhalts und der Vermögensverteilung auseinanderzusetzen.

Das Rechtsystem unter NS-Kontrolle

Während die Nationalsozialisten versuchten, jegliche Frauen aus politischen und juristischen Ämtern zu verdrängen, wurde Elisabeth als eine der letzten Frauen zur Anwaltschaft zugelassen. Dies gelang nur, weil ihr zwei ältere Richterinnen des Oberlandesgerichts in Kassel die Zulassung in Abwesenheit des Präsidenten aussprachen. Sie selbst übernahm die Kanzlei zweier jüdischer Anwälte für Familienrecht, die sich zur Emigration gezwungen sahen. Selbert legte jedoch großen Wert darauf, dass sie die vorherigen Eigentümer ausbezahlte und sich nicht finanziell an ihrer Verdrängung bereicherte.

Besonders weil die männlichen Konkurrenten in den Militärdienst berufen wurden, lief die Kanzlei der noch unerfahrenen Anwältin sehr gut. Zu ihrem Glück, denn Adam Selbert verlor als politisch Verfolgter seinen Job, was Elisabeth zur Alleinverdienerin der Familie machte. Aber auch dies stemmte sie. Sie selbst berichtet, wie stark die Juristerei während der NS-Herrschaft kontrolliert wurde. SA-Leute saßen in Gerichtssälen, die Gestapo überwachte Prozesse und wartete teils bereits an den Türen des Gerichtes, um Freigesprochene in die „Schutzhaft“, also in KZs, abzuführen. Doch nicht alle Jurist*innen ließen sich einschüchtern und kontrollieren. Elisabeth erzählt, wie sie mit einer Gruppe von Anwält*innen Mandanten, deren vermeintlicher Freispruch erwartet wurde, der im Endeffekt meist Verfolgung und die Deportation in Konzentrationslager zur Folge gehabt hätte, vor ihrem eigenen Tod bewahrten, indem sie ihre Haft bewusst verlängerten.

„Die vier Mütter des Grundgesetzes“

Selberts Kanzlei wurde während des Krieges zerstört, dennoch war sie bis Kriegsende als Anwältin aktiv. Nach dem Krieg wurde sie Mitglied des Parlamentarischen Rates in Bonn und durfte als eine von vier Frauen in verschiedenen Fachausschüssen mitarbeiten. Daher stammt die Phrase, sie sei „eine der vier Mütter des Grundgesetzes“. Sie war es, die den Artikel drei Absatz zwei des Grundgesetzes formulierte, der bis heute lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Was für uns wie eine Selbstverständlichkeit des Grundgesetzes klingt, war hart erkämpft. Ihr Vorschlag für die Änderung wurde zweimal abgelehnt und erst angenommen, nachdem sie an die Öffentlichkeit trat, was damals ein unkonventioneller Schritt war. Sie aktivierte Frauenverbände, namenhafte Einzelpersonen und bewirkte Petitionen, die letztlich 1949 zur Genehmigung führten. Diese Änderung hatte zur Folge, dass sich das geltende Recht diesem unveräußerlichen Grundsatz unterwerfen musste, was zahlreiche Änderungen in allen Rechtsbereichen zur Folge hatte. Damit bewirkte sie einen der wichtigsten Erfolge und Meilensteine für alle deutschen Frauen, eine, jedenfalls auf dem Papier, bedingungslose Gleichberechtigung.

Kämpferin aus Passion

Obwohl besonders nach Kriegsende das Interesse für Gleichberechtigung für viele Wähler*innen im Hintergrund stand – immerhin wollte man das Land wieder aufbauen – kämpfte sie weiter für gleiche Rechte und die Emanzipation von Frauen. Unter anderem forderte sie, dass Frauen eine Berufsausbildung absolvieren sollten, bevor sie heirateten – heute eine Selbstverständlichkeit für ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben. Neben dem Einsatz für die Entnazifizierung staatlicher Strukturen, der Humanisierung des Strafvollzugs und dem Recht der Kriegsdienstverweigerung widmete sie sich der Ausbildung junger Anwältinnen. Bis zu ihrem 86. Lebensjahr betrieb sie ihre Kanzlei in Kassel, und sie beschrieb sich selbst als „Familienrechtlerin aus Erfahrung und Staatsrechtlerin aus Passion“. Sie starb im Alter von 89 Jahren im Jahr 1986 in Kassel.

Eine namenlose Ikone

1956 wurde ihr das große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Seit 1983 wird der Elisabeth-Selbert-Preis von der hessischen Landesregierung an Journalist*innen und Wissenschaftler*innen verliehen, die sich im Besonderen für die Chancengleichheit und Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen in der Gesellschaft einsetzen. Zu ihrem 125. Geburtstag erschien ein Trickfilm über ihr Leben. Zahlreiche Plätze, Schulen und Straßen sind nach ihr benannt und als Ehrenbürgerin der Stadt Kassel gibt es von ihr dort seit 2021 eine Statue in Lebensgröße. Elisabeth Selbert ist eine beeindruckende Frau, die sich auf besondere Art und Weise in einer männerdominierten Welt durchgesetzt und unermüdlich für die Rechte von Frauen gekämpft hat.

Obwohl ihre zahlreichen Ehrungen und ihr Vermächtnis für sich sprechen, ist es doch tragisch, dass selbst mir der Name Elisabeth Selbert erst, und das nur beiläufig, im Laufe meines Jurastudiums begegnet ist. Sie ist eine Frau, die uns als Vorbild dienen und dazu ermutigen muss, weiter für Feminismus und Gleichberechtigung zu kämpfen und den erschreckenden Bewegungen der Tradwives und den antifeministischen Strömungen der Konservativen und Rechten entgegenzuwirken.

(Lektoriert von jub, lurs und nag.)