Ein Tag im Dienst der Demokratie: Warum Wahlhelfer*innen so wichtig sind

Bild: Judith Braun
Am 23. Februar 2025 finden vorgezogene Neuwahlen zum Deutschen Bundestag statt. Nach dem Bruch der Ampelregierung und der gescheiterten Vertrauensfrage wurde das Parlament aufgelöst und wir befinden uns mitten im Wahlkampf. Währenddessen müssen die Wahlämter in Rekordzeit eine Wahl für über 59 Millionen Wahlberechtigte vorbereiten. Nicht zuletzt werden am Wahltag selbst circa 675.000 Freiwillige für einen reibungslosen Ablauf benötigt. Was auf dich zukommt und wie du dich einbringen kannst, erfährst du hier:
Warum Wahlhelfer*in werden?
Die Wahlen in Deutschland werden durch von der Staatsgewalt unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Bürger*innen können sich so neben der Wahrnehmung ihres aktiven und passiven Wahlrechts, also der Möglichkeit zu wählen und sich zu einer Wahl aufzustellen, auch durch dieses Ehrenamt für das Funktionieren der Demokratie einsetzen.
Als Ehrenamt wird eine Tätigkeit als Wahlhelfer*in nicht vergütet, allerdings erhält man ein sogenanntes Erfrischungsgeld, welches je nach Gemeinde und Aufgabe zwischen 20 und 100 Euro beträgt. In einigen Gemeinden werden zudem Wasser und kleinere Snacks zur Verfügung gestellt; Informiere dich hierüber bestenfalls vor dem Wahltag.
Ich war selbst bereits Wahlhelfer, und meine Highlights waren die Einblicke in den Wahlprozess, die Zusammenarbeit mit anderen engagierten Menschen und die daraus resultierende neue Perspektive und Erfahrung. Im Nachhinein kann man stolz verkünden, dass man nicht nur gewählt hat, sondern auch aktiv mitgearbeitet hat.
Kleiner Funfact für zwischendurch: Wusstest du, dass man auch als nicht-auszählende Person der Stimmauszählung beiwohnen kann? Das gewährleistet die Transparenz der Wahl.
Welche Aufgaben kommen auf einen zu?
Die Tätigkeit der Wahlhelfer*innen ist äußerst vielfältig. Am Wahltag kann man eine Zeit lang das Wahllokal betreuen, meist das Wahllokal deines Wahlkreises, aber nicht verpflichtend. Hierbei werden die Wahlberechtigungen der Wähler*innen anhand des Wählerverzeichnisses überprüft und anschließend die Stimmzettel ausgegeben sowie die Wahlurne freigegeben. Dabei wird sichergestellt, dass die Wahl geheim abläuft. Die Anwesenheit erfolgt in der Regel in Schichten, du musst also nicht die zehn Stunden, die das Wahllokal geöffnet ist, anwesend sein.
Nach Schließung des Wahllokals unterstützt man bei der Auszählung der Wahlzettel. Diese kann bei sehr umfangreichen Wahlen, etwa Kommunalwahlen, bei denen einzelne Personen direkt gewählt werden, bis nach Mitternacht dauern. In meinem Fall (Briefwahl BTW 2021) gab es Tische mit jeweils sieben Personen, an welchen die Zettel geprüft, sortiert und mehrmals gezählt wurden. Im Falle von Unsicherheiten, ob ein Stimmzettel zählt, etwa bei durchgestrichenen Namen oder weiteren Markierungen, wurde in der Gruppe abgestimmt. Das Wahlergebnis wird schließlich festgestellt und im Protokoll festgehalten. Zuletzt werden die Stimmzettel archiviert.
Die Tätigkeiten müssen hierbei klar unparteiisch ausgeübt werden. Hierzu gehört auch ein Verbot des Tragens jeglicher Symbole, die auf eine politische Gesinnung schließen lassen. Zudem gilt eine strikte Verschwiegenheitspflicht. Zuletzt sei erwähnt, dass auch die Verschleierung des Gesichts untersagt ist. Über alle Verhaltensregeln bei der Wahl wirst du vorher geschult – dazu gleich noch mehr.
Wieder ein kleiner Funfact: Die Hochrechnungen in Wahlsendungen vorm amtlichen Endergebnis werden i.d.R. aus Wahlumfragen und ersten Auszähl-Ergebnissen bestimmt. Abweichungen vom tatsächlichen Ergebnis entstehen u.a. durch die dann finalen Ergebnisse aus den Auszählungen der Gemeinden und vor allem der Briefwahl, durch menschliche Fehler bei der Weitergabe und der Wahlsoftware (siehe die Landtagswahl in Sachsen im September 2024, bei der die Sitzverteilung um einen Sitz anders ausfiel als zuerst verkündet), sowie in seltenen Fällen durch Parteien in Auftrag gegebene und durchgeführte Nachzählungen, etwa wenn der Einzug ins Parlament an wenigen Stimmen gescheitert ist.
Wie mache ich mit?
Bei einer Wahl helfen kann jede wahlberechtigte Person. Du musst also mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein. Weitere Qualifikationen sind nicht erforderlich. In der Regel wirst du in einem Wahllokal deines Wahlkreises helfen. Man kann jedoch auch eine Präferenz bei der Anmeldung angeben.
Die Anmeldung als Wahlhelfer*in ist unkompliziert: Wende dich hierzu an die Wahlbehörde oder das Bürgeramt deiner Gemeinde. Viele Städte, wie beispielsweise Marburg, bieten auch Online-Formulare an. Die entsprechende Website ist diese hier:
Nach der Anmeldung erhältst du eine Bestätigung mit weiteren Informationen.
Im Falle von zu wenigen freiwilligen Helfenden können übrigens auch Wahlberechtigte verpflichtet werden, das Wahlehrenamt zu übernehmen. Eine Verpflichtung kann nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden, etwa dringende berufliche Gründe, Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung. Die Beweispflicht liegt in dem Fall bei dir, du musst also einen Nachweis liefern. Dies ist in §9 BWO (Bundeswahlordnung) geregelt.
Vor der Wahl gibt es einen verpflichtenden Schulungstermin, bei der der Ablauf, Pflichten und weiteres geklärt wird und auch Platz für Fragen ist. Hab’ keine Scheu vor „blöden Fragen“: Du machst das alles zum ersten Mal und die Menschen sind dir dankbar, dass du freiwillig mithilfst.
Zuletzt noch wenige Anmerkungen, auf was du dich einstellen solltest:
Der Wahltag dauert ziemlich lange. Plane Pausen ein und bring dir ausreichend Verpflegung mit – vor allem, falls nichts gestellt werden sollte.
Wie immer bei der Arbeit mit Menschen kann es zu Konfliktsituationen kommen, hier beispielsweise bei der Identitätsüberprüfung der Wählenden. Bewahre Ruhe, bleibe freundlich und professionell und informiere bei Bedarf den oder die Wahlvorsteher*in.
Bleibe sorgfältig und geduldig beim Auszählen der Stimmen. Lieber braucht es länger, ein korrektes Ergebnis zu bestimmen, als wegen grober Fehler erneut auszählen zu müssen.
Falls du noch weitere Fragen hast, kannst du dich auf der Seite des Bundesinnenministeriums weiter umschauen oder auf eigene Faust erkundigen.
BMI – Wahlrecht – Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit