Die Energiepauschale: schnelle Hilfe oder verspätetes Übel?

Die Energiepauschale: schnelle Hilfe oder verspätetes Übel?

Pünktlich zum Ende des Winters ist es endlich so weit: Ab dem 15. März kann die Energiepauschale für Studierende beantragt werden. Was ihr bis dahin tun müsst, damit die Antragstellung später möglichst schnell geht, erklären wir euch hier.

Die Ausgangslage: Inflation steigt

Winter 2022: Energiepreise steigen, Lebensmittelpreise steigen, Inflation steigt; der Kontostand sinkt. Obwohl schon vor den im Winter explodierten Heizkosten fast 38% aller Studierenden armutsbedroht waren, fanden sie in den ersten zwei Entlastungspaketen, die von der Regierung beschlossen wurden, keinerlei Beachtung. Im September wurde jedoch ein drittes Entlastungspaket angekündigt, welches Studierenden eine Energiepauschale von 200€ versprach. Am 21. Dezember trat dieses Gesetz in Kraft, Studierende haben bisher jedoch keinen Cent von der versprochenen Energiepauschale gesehen. Den Winter über waren sie auf sich allein gestellt, mussten ohne finanzielle Unterstützung ihre Heizkosten selbst tragen. Die meisten haben stattdessen gefroren. Jetzt, wo der Winter sich dem Ende neigt, soll endlich die Energiepauschale ausgezahlt werden. Ab dem 15. März kann man einen Antrag stellen, bis dahin sollten aber schon einige Vorbereitungen getroffen werden.

1. Online Ausweis

Seit 2017 hat jeder neu beantragte Personalausweis eine Onlinefunktion, welche vor der Nutzung freigeschaltet werden muss. Meistens geschieht dies bei der Abholung im Stadtbüro. Eine 5-stellige Transportpin wird einmalig eingegeben und durch eine sechs-stellige selbstgewählte PIN ersetzt. Entschließt man sich dazu, die Onlinefunktion nicht direkt freizuschalten, erhält man einen Brief mit der Transportpin, mit dem die Onlinefunktion bis zum Ablaufdatum des Ausweises freigeschaltet werden kann. Hierzu sind spezielle Softwares wie zum Beispiel die AusweisApp2 nötig. Ist der Brief mit der Transportpin verloren gegangen, kann man eine neue Transportpin in der App beantragen, welche einem per Post zugesendet wird.

2. BundID-Konto

Mithilfe der Onlinefunktion des Personalausweises und der AusweisApp2 muss als nächstes ein BundID-Konto erstellt werden. Ein BundID-Konto ermöglicht es, Anträge für Verwaltungsleistungsleistungen wie zum Beispiel die Energiepauschale von zu Hause aus zu stellen. Für ein BundID-Konto könnt ihr euch hier registrieren.

3. Abwarten

Wer jetzt denkt, der Antrag wird direkt bearbeitet, hat sich getäuscht. Bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden kann, muss die Uni ihren Beitrag leisten: Allen, die zum 1. Dezember 2022 eingeschrieben waren, individuelle Zugangsdaten schicken, die benötigt werden, um den Antrag zu stellen. Diese Zugangsdaten werden ab dem 15.03. verschickt. Wenn ihr diese erhalten habt, könnt ihr den Antrag stellen, danach heißt es wieder: Abwarten. Wie lange die Bearbeitung der Anträge dauern wird und wann wir endlich alle unsere Energiepauschale für den vergangenen Winter auf dem Konto haben, ist bisher nicht abzusehen.

Deutsche Bürokratie – es bleibt nur Kopfschütteln

Die Tatsache, dass es mehrerer Anleitungen im Internet, auch dieser hier, mehrerer externer Apps und Softwares und mehrerer PINs bedarf, um einen Antrag für eine Einmalzahlungen zu stellen ist bezeichnend und zugleich wenig überraschend für die deutsche Bürokratie und ihren Umgang mit Studierenden. Während fast alle anderen gesellschaftlichen Gruppen auf relativ unkomplizierte Weise schon zu Beginn des Winters an Entlastungszahlungen gekommen sind, haben Studierende den gesamten Winter vergebens auf Unterstützung gehofft und müssen sich jetzt zu allem Übel auch noch mit überbürokratisierten Anträgen rumschlagen. Alles in der Hoffnung, dass, wenn es gut läuft, das Geld, was uns durch den Winter bringen sollte, Mitte April auf unseren Konten landet.

(Lektoriert von hab und let.)

ist seit Januar 2023 Mitglied in der Philipp Redaktion. Studiert Soziologie im Bachelor und ist 23 Jahre alt.

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