Warum wir kein Interview mit der AfD führen

Warum wir kein Interview mit der AfD führen

Bild: Laura Schiller

Unsere Reihe zur Bundestagswahl ist zu Ende, doch eine Partei fehlt: die AfD. Wir haben in der Redaktion lange das Für und Wider eines Interviews mit der AfD diskutiert und sind schließlich zu dem Entschluss gekommen, keines zu führen. Weil wir das jedoch nicht unbegründet stehen lassen möchten, erläutern wir euch hier unsere Gründe.

Ist es nicht undemokratisch, eine Partei von vornherein auszuschließen? Wie undemokratisch kann es sein, einer antidemokratischen Partei keine Plattform für Desinformation und Hass zu bieten? Antidemokratisch heißt konkret: Drei Landesverbände der AfD werden vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die gesamte Partei gilt als „Verdachtsfall“.

Bundesamt für Verfassungsschutz:
„Rechtsextremisten unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den tatsächlichen Wert eines Menschen entscheide. Dieses Werteverständnis konterkariert zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und steht damit in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz. Nationalismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus prägen die rechtsextremistische Agitation.“ 1

Die AfD steht mit ihren Ansichten folglich im direkten Gegensatz zu den demokratischen Werten, die „sich unter anderem durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus[zeichnen].“ 2

Das spiegelt sich auch im Wahlprogramm der AfD wider, in dem sie über eine Seite ihren diskriminierenden Sichtweisen gegenüber Muslim*innen widmet. Unter anderem wird die muslimische Community als „islamistischer Verein“ und damit als Terrorvereinigung dargestellt: „Die AfD fordert, islamistische Vereine bzw. Moscheegemeinden konsequent zu verbieten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.“ 3

Ganz abgesehen davon, dass man gar nicht weiß, was „entsprechende Vorrausetzungen“ bedeuten soll, ist es diskriminierend, eine Glaubensgemeinschaft mit einer terroristischen Gruppierung gleichzusetzen. Dies widerspricht dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 4 Außerdem verstößt diese Forderung gegen die im Grundgesetz in Artikel 4 festgeschriebene Religionsfreiheit. 5 

Die AfD vertritt also Grundsätze, die eindeutig demokratiefeindlich, menschenverachtend und diskriminierend sind. Wir distanzieren uns nicht nur von der AfD und deren Ansichten, sondern sprechen uns ganz klar gegen diese antidemokratische Partei aus. Wir halten es für sehr gefährlich, der AfD eine weitere Plattform zu bieten, auf der sie Hetze und Desinformation verbreiten kann.


  1. Bundesamt für Verfassungsschutz ↩︎
  2. Deutscher Bundestag: Glossar ↩︎
  3. Wahlprogramm der AfD ↩︎
  4. Grundgesetz Artikel 3 ↩︎
  5. Grundgesetz Artikel 4 ↩︎

(Lektoriert von jap und lurs.)

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