Landtagswahl: Darüber bestimmst du am Sonntag

Landtagswahl: Darüber bestimmst du am Sonntag

Wer, wie, was und vorallem: warum? Am Sonntag wird in Hessen gewählt. Aber wie setzt sich der Landtag eigentlich zusammen und warum sollten wir uns am Sonntag überhaupt vom Sofa erheben und zum Wahllokal wackeln? Um die Demokratie am Leben zu halten, tönt die Stimme aus dem Off. Das stimmt, Demokratie ist kein Selbstläufer. Aber worüber stimmen wir denn am Sonntag konkret ab? Für alle, denen bei diesem Thema ein wenig den Überblick verloren haben, kommt hier die neueste Folge des Erklär-Bären.

Zunächst einmal etwas grundlegendes: Du bist Ersti und bist aus einem anderen Bundesland nach Hessen gezogen? Du hast noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen, obwohl du dich in der Stadt Marburg gemeldet hast? Leider Pech gehabt. Wahlberechtigt ist nur, wer über 18 ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Hessen lebt. Diese Regelung gilt übrigens nicht zwangsläufig ebenfalls für die anderen Bundesländer, sowohl Landtage als auch Wahlsysteme unterscheiden sich. So darf man beispielsweise in einigen Bundesländern auf Kommunalebene schon ab 16 Jahren wählen, in Brandenburg und Bremen sogar auf Landesebene.

2 Kreuze, 23 Parteien

Es stehen 23 Parteien zur Auswahl. So weit, so gut. Aber warum habe ich zwei Stimmen? Mit der Erststimme wählt ihr den sogenannten Direktmandaten. Das heißt, den:die Kandidat:in – hier gibt es nur eine:n – einer Partei in eurem Wahlkreis. Der:die Kandidat:in, der:die im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht direkt in den Landtag ein. In Hessen gibt es 55 Wahlkreise, also sind 55 der 110 Plätze schon einmal besetzt. Mit der Zweitstimme wählt ihr die Landesliste einer Partei, das heißt, ihr bestimmt, wie viele Plätze sie proportional im Landtag bekommt. Gewinnt eine Partei nun also drei Direktmandate und genug Stimmen für sieben Listenplätze, werden zuerst die drei Direktkandidat:innen in den Landtag geschickt, dann rücken die vier obersten Listenplätze nach.

Was passiert nun aber, wenn eine Partei acht Direktmandate gewinnt, aber nur genug Zweitstimmen für sieben Listenplätze sammelt? Alle Direktmandate dürfen in den Landtag einziehen, dies würde aber das Stimmenverhältnis im Landtag verändern, die mit der Zweitstimme gewählte Aufteilung wäre nicht mehr gültig. Daher gibt es sogenannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate. Ein:e Kandidat:in, der:die das Direktmandat in seinem:ihrem Wahlkreis gewinnt, aber laut Zweitstimmenverteilung theoretisch nicht mehr in den Landtag einziehen dürfte, wird als Überhangmandat bezeichnet. Damit die Stimmenverteilung im Landtag aber weiterhin dem Ergebnis der Zweitstimmen entspricht, erhalten die anderen Parteien ebenfalls weitere Mandate, sogenannte Ausgleichsmandate. Von ihrer Landesliste rücken also weitere Kandidat:innen nach, weshalb der Landtag auch manchmal mehr als 110 Abgeordnete hat. Somit wird die Zweitstimme nicht ganz zu unrecht häufig als wichtigere Stimme bezeichnet.

Wie ist jetzt klar, aber was wähle ich?

Mama gibt den Kleinen ein paar unwichtige Aufgabenfelder, dann sind die Kleinen beschäftigt und alle sind zufrieden. So wirkt es häufig, wenn über Bundes- und Landespolitik geredet wird. Dass das nicht stimmt, liegt nicht nur daran, dass Themen von großer Bedeutung auf Landesebene beschlossen werden. Die Bundesrepublik ist ein föderalistischer Staat, die Länder geben also Teile ihrer Macht an den Bund und kontrollieren diesen auch, beispielsweise durch den Bundesrat. Der Bundesrat setzt sich aus Vertreter:innen der Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Sie können über Gesetze, die der Bundestag beschließt, entscheiden, indem sie sie zulassen, ablehnen oder auch ändern. Gleichzeitig kann der Bundesrat auch Gesetze vorschlagen und bestimmt die Hälfte der Richter in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht. Die Landtagswahl hat also auch großen Einfluss auf die bundesweite Politik.

Auch auf die Landespolitik hat der Landtag großen Einfluss. Der Landtag wählt die jeweilige Landesregierung, beziehungsweise den:die Ministerpräsident:in, welche:r die Exekutive, also die ausführende Macht darstellt. Der Landtag kann aber auch Gesetze einreichen, er kontrolliert die Regierung und hat auch auf weiteren Gebieten etwas zu sagen. Eines seiner wichtigsten Entscheidungsrechte ist das Haushaltsrecht. Der Landtag bestimmt, zu welchem Zweck die öffentlichen Gelder ausgegeben werden, das heißt, wie viel Geld in den Wohnungsbau, in die Ausbildung junger Menschen und so weiter fließt. Der Landtag setzt so also Prioritäten.

„Bildung ist Ländersache.“

Dass die Bildung von den Ländern beschlossen wird, ist den meisten Menschen klar. Das jeweilige Land entscheidet, ob die Schüler:innen beispielsweise 12 oder 13 Jahre zur Schule gehen oder ob es Studiengebühren gibt. Ein wichtiger Aufgabenbereich des Landtages ist die Verbesserung der schulischen und universitären Lehre sowie der Erwachsenenbildung, allerdings nicht der einzige. Verständlicherweise ist es der Landtag, der die Landesverfassung ändern kann – wie es auch bei dieser Wahl in Hessen per Volksabstimmung angekündigt ist. Ein weiterer großer Punkt ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung, in anderen Worten das Polizeigesetz. Man erinnere sich an das höchst umstrittene Polizeigesetz, das vor einiger Zeit in Bayern verabschiedet wurde.

Ebenfalls in den Aufgabenbereich der Landesregierung fällt das Bauordnungsrecht, sozialer Wohnungsbau zum Beispiel wird folglich auf Landesebene beschlossen. Auch Verkehr und Rundfunk fällt in den Bereich der Landesregierung, ebenso wie der Denkmalschutz und „Naturschutz-, Wasser- und Abfallrecht in Ausfüllung oder Ergänzung von Bundesrecht“ (Internetauftritt Landtag Niedersachsen).

Klar soweit?

Obwohl die Liste mit Aufgabengebieten der Landesregierungen und des Landtags nicht erschöpfend war, sollte dennoch klar geworden sein, dass die Landtagswahl keinesfalls eine Klassensprecherwahl ist, à la: „Hauptsache die Abgeordneten sind beschäftigt“. Die Stimmverteilung im Landtag kann einen großen Unterschied für die zukünftige Politik in Hessen und ganz Deutschland machen. Also erhebt euch am Sonntag vom Sofa und wackelt zum Wahllokal, denn – man kann es nicht oft genug sagen – Demokratie ist kein Selbstläufer.

FOTO: CC pxhere

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