PHILIPP-News: SHKs bald im Personalrat vertreten 

PHILIPP-News: SHKs bald im Personalrat vertreten 

Credit: Hessischer Landtag, Kanzlei – H. Heibel

Über 30 Jahre lang hat sich das Personalvertretungsgesetz in Hessen nur punktuell verändert. Auch die studentischen Hilfskräfte leiden darunter, da sie in dem Gesetz – bis jetzt – nicht mitgedacht wurden. Nun könnten studentische Hilfskräfte erstmals ein Stimmrecht und sogar einen oder mehrere Sitze in den Personalräten hessischer Hochschulen erhalten. Wie das genau vonstattengeht und welche Kritik daran laut wird, hat PHILIPP für euch zusammengefasst.

Am 21.03. tagte die 130. Plenarsitzung, also eine Vollversammlung aller Parteien, im Hessischen Landtag. In dieser bereits zweiten Besprechung des neuen Gesetzentwurfs der CDU und der Grünen wurden die Modernisierungen, Neustrukturierungen sowie Verbesserungen der Rechtsstellung der Arbeitsbedingungen innerhalb des hessischen Personalvertretungsrechts von den Parteien diskutiert. Das Problem ist, dass das geltende Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) seit 1988 nur punktweise geändert wurde. An verschiedenen Stellen muss es an die aktuellen Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Rechtsprechung angepasst werden. Innerhalb dieser Aktualisierung soll auch endlich ein Studentischer Hilfskräfterat entstehen, der für bessere Arbeitsverhältnisse der Studentischen Hilfskräfte (SHK) an Hochschulen eintritt. 

SHKs mit erstmaligem Antrags- und Stimmrecht

Im Mai 2024 finden die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen statt. Dann wird auch der Hilfskräfterat gewählt: „Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag als studentische Hilfskraft an der Hochschule beschäftigt sind. Wählbar sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als studentische Hilfskraft an der Hochschule beschäftigt sind“, wie es im neuen Gesetzentwurf heißt. Auch nach dem Abschluss der SHK-Tätigkeit bleibt die Mitgliedschaft im Hilfskräfterat bis zum Ende der Amtszeit bestehen. Das gilt allerdings nur so lange, wie auch eine Immatrikulation an einer Hochschule gegeben ist. Wenn über 1000 Hilfskräfte aufgestellt werden, ist es möglich sieben davon zu wählen. Diese erhalten dann zwei Sitze im Personalrat. Fällt die Zahl unter oder genau auf 1000, wären nur drei Personen wählbar und es gibt nur einen Sitz im Personalrat. Somit hätten Studierende erstmals in ihren Angelegenheiten Antrags- und Stimmrechte.

Entwurf sei eine „Mogelpackung“

Der vorgelegte, aktualisierte Gesetzesentwurf traf bei der Sitzung auf heftige Kritik vonseiten der SPD, DIE LINKE sowie der FDP. Torsten Felstehausen (DIE LINKE) wirft dem neuen Entwurf vor, SHKs immer noch nicht, als ‚normale‘ Mitarbeitende anzusehen und ihnen mit dem Hilfskräfterat nur ein Beteiligungsrecht zweiter Klasse zuzuschreiben. Der geplante Rat für SHKs würde nicht den gleichen Schutz sowie das Recht auf Mitbestimmung bieten, wie andere Mitarbeitende sie im Rahmen des HPVGs erhalten. Er sei „eine schwarz-grüne Mogelpackung.“ 

Laut Heike Hofmann ist dieser neue Entwurf ein „Rohrkrepierer“ oder, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund es bezeichnet, eine „Null-Nummer.“ Das versprochene, zeitgemäße Personalvertretungsgesetz, das im Dialog mit den Gewerkschaften entstehen sollte, „bleibe auf halber Strecke liegen“, so Hofmann. Es fehle den Grünen und der CDU an wirklichem Willen, die Mitbestimmung in dem Entwurf zu stärken, kritisiert die SPD-Sprecherin. Im Kern wurde nur „etwas Kosmetik betrieben“, erzählt Hofmann: Das Initiativrecht und die Mitbestimmung bei der Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeitenden werden einfach in das Gesetz gekippt, aber in der Praxis wird das so kaum jemand in Anspruch nehmen. „Es ist zu eingeschränkt“, meint Hofmann dazu. Sie spricht hier die Missstände der wissenschaftlichen Mitarbeitenden an, da diese wie SHKs kein Recht auf Mitsprache innerhalb ihrer Arbeitsbedingungen und befristeten Einstellungsverträge haben. Im Namen der Freien Demokraten plädiert Jörg-Uwe Hahn dafür, dass die einfachste Lösung sei, den SHKs den Stand normaler Mitarbeitender zuzusprechen, doch das schafft das Gesetz bis jetzt nicht. Für die AFD meldet sich Dirk Gaw zu Wort und ist ebenfalls nicht mit dem Gesetzesentwurf einverstanden. Die einzige Kritik, die die Partei allerdings dazu äußert, bezieht sich auf die genderneutrale Sprache im Antragstext, über die SHKs wird hier kein Wort verloren.

Christian Heinz (CDU) und Jürgen Frömmrich (Grüne) stellen sich der Kritik und merken vage an, dass im jetzigen Entwurf die Rechtsprechung „bereits gut abgedeckt sei.“ Man habe die Anregungen der vergangenen Anhörung der SHKs berücksichtigt und in das Gesetz mit der hessenweiten Interessenvertretung für SHKs und der Mitsprache im Personalrat ausreichend eingebaut. Damit gäbe es auch keinen Unterschied zum Bund und zu anderen Bundesländern mehr. Die SHKs haben dadurch das Initiativrecht, also das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen, und das Recht, bei ihrer Einstellung mitzubestimmen (das Gleiche gilt für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen), ob eine Befristung beantragt werden soll. Für die SHKs wird speziell ein neuer Hilfskräfterat eingeführt, der als direkter Ansprechpartner fungiert und die Interessen der SHKs im Personalrat vertritt. Staatsminister Peter Beuth betont hier, dass dieses Gremium jeweils nur für die Hilfskräfte der eigenen Universität zuständig ist. Das Fazit der Fraktion der CDU und der Grünen ist, dass ein gutes Gesetz sich auch immer noch verbessern könne. Der Gesetzesentwurf mit den dazugehörigen Änderungsanträgen soll nochmal diskutiert werden. Die zweite Diskussion am 21.03. stellte demnach lediglich eine Zwischenbilanz dar, da von allen Parteien eine dritte Besprechung beantragt wurde. 

Am 23.03. findet die dritte Lesung statt. Falls ihr daran interessiert seid, könnt ihr die Sitzung über den Livestream https://hessischer-landtag.de/node/4255 verfolgen. Auf dem YouTube-Kanal des Hessischen Landtags werden alle Sitzungen archiviert und mit Untertiteln zur Verfügung gestellt: https://www.youtube.com/channel/UCXSXIdD3uUFCfU3Eb1ZxLQA/videos

(Lektoriert von let und hab.)

Studiert Literaturvermittlung in den Medien in Marburg.
24 Jahre alt.
Beim PHILIPP seit Januar 2023 innerhalb der Redaktion und Lektorat aktiv.

Hat eine Katze, aber leider auch eine Katzenhaarallergie.

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