FAQ: Kommunalwahlen in Marburg

FAQ: Kommunalwahlen in Marburg

Am 6. März sind Kommunalwahlen in Hessen – auch in Marburg. Aber was wählen wir denn da eigentlich? Wie funktioniert das? Und was mache ich mit meinen 149 Stimmen? Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum und was machen Sachen? Antworten gibt’s in unserem FAQ zu den Kommunalwahlen in Marburg!

Was wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden drei verschiedene Gremien gewählt: der Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte.

Was ist denn der Kreistag?
Der Kreistag ist die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise. Marburg gehört zum Landkreis Marburg-Biedenkopf, der 22 Gemeinden und etwa 242.000 Einwohnende umfasst. Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Landkreises und überwacht die Verwaltung. Allerdings sind die Kreistage keine Parlamente – wie etwa der Bundestag oder die Landtage –, sondern als Organe der kommunalen Selbstverwaltung Teil der Exekutive.

Wen kann ich da wählen?
Der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat 81 Sitze, das heißt, jede:r Wähler:in hat 81 Stimmen. Zur Wahl stehen acht Listen: CDU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, FREIE WÄHLER, PIRATEN und AfD. Bei dieser Wahl leider nicht mehr dabei ist die APPD (Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands), die bei der Kommunalwahl 2011 immerhin 0,3 % der Stimmen für sich gewinnen konnte.

Und die Stadtverordnetenversammlung?
Die Marburger Stadtverordnetenversammlung ist das oberste städtische Organ. Umgangssprachlich wird sie auch Stadtparlament genannt, da sie in Marburg alle wichtigen Entscheidungen trifft und die gesamte Verwaltung überwacht.

Wen kann ich da wählen?
Die Marburger Stadtverordnetenversammlung hat 59 Sitze, sodass wiederum jede:r Wähler:in 59 Stimmen hat. Es gibt acht Listen: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Linke, MBL (Marburger Bürgerliste), BfM (Bürger für Marburg) und PIRATEN.

Was sind Ortsbeiräte?
Die Ortsbeiräte sind kleine Gremien aus drei bis neun Mitgliedern, die die Interessen eines Ortsbezirks vertreten. Bisher gab es in Marburg 20 Ortsbeiräte in den Außenstadtteilen, etwa in Cappel, Wehrda oder Dagobertshausen. Nach der Bürger:innenbefragung im letzten Jahr werden bei den Kommunalwahlen 2016 nun erstmals fünf weitere Ortsbeiräte gewählt: Auch die Innenstadtteile Altstadt, Campusviertel, Ockershausen, Südviertel und Weidenhausen wählen jetzt einen Ortsbeirat.

Wen kann ich da wählen?
Auch bei der Ortsbeiratswahl gibt es in vielen Bezirken parteipolitische Listen, aber auch selbstständig organisierte Wählergruppen wie die „Bürgerliste Oberstadt“ oder die „Gemeinschaftsliste Ginseldorf“. Etwa im Waldtal existiert auch nur eine einzige Liste. Je nach Größe des Bezirks hat der Ortsbeirat drei bis neun Mitglieder und jede:r Wähler:in entsprechend viele Stimmen.

Wie vergebe ich meine Stimmen?
Jede:r Wähler:in hat so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind, also 81 bei der Kreistagswahl, 59 bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung und drei bis neun bei der Ortsbeiratswahl – deswegen sind die Stimmzettel auch so groß. Wenn du eine Partei oder Wählergruppe uneingeschränkt unterstützen willst, kannst du deine Stimme ihrer Liste geben. Die Kandidat:innen erhalten dann in der Reihenfolge ihrer Listenplätze jeweils eine Stimme, bis alle deine Stimmen aufgebraucht sind. Stehen etwa auf der von dir gewählten Liste für die Stadtverordnetenversammlung 40 Kandidat:innen, bekommen die Personen auf den ersten 19 Listenplätzen von dir zwei Stimmen, die anderen jeweils eine.

Was bedeutet kumulieren?
Wenn du einzelne Kandidat:innen besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch einzeln bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Du kannst entweder alle deine Stimmen einzeln vergeben oder zusätzlich eine Liste wählen. Deine Reststimmen werden dann gleichmäßig an die Listenkandidat:innen verteilt. Dabei gilt der Grundsatz: Personenstimme geht vor Listenstimme.

Und was bedeutet panaschieren?
Deine Stimmen kannst du auch an Kandidat:innen verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Zusätzlich kannst du auch eine Liste wählen, an die dann deine restlichen Stimmen vergeben werden. Berücksichtigt werden zuerst deine Personenstimmen, dann die Listenstimme.

Kann ich auch Kandidat:innen streichen?
Wenn du einzelnen Kandidat:innen einer Liste keine Stimme geben willst, kannst du sie von der Liste streichen. Sie werden dann bei der Verteilung deiner Stimmen nicht berücksichtigt, sodass andere Kandidat:innen mehr Stimmen von dir bekommen.

Wann ist ein Wahlzettel ungültig?
Ungültig ist der Wahlzettel, wenn kein eindeutiger Wählerwille erkennbar ist. Dies ist etwa der Fall, wenn du zu viele persönliche Stimmen an Kandidat:innen verschiedener Listen vergeben oder zwei Listenstimmen abgegeben hast. Du musst aber nicht alle deine Stimmen vergeben.

Noch Fragen?
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2016 gibt es bei der Stadt Marburg und beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. Dort findet ihr zum Beispiel Musterstimmzettel und eine PowerPoint-Präsentation zur Erklärung des Wahlsystems mit vielen Beispielen. Außerdem könnt ihr euch natürlich unser Video zu den Kommunalwahlen in Hessen anschauen.

FOTOS: Promo

Stellvertretende Chefredakteurin und Ressortleiterin Politik. Hat seit neustem ein abgeschlossenes Hochschulstudium - yeah! - und ist ein Fan von Katzen, dem Internet und Katzen im Internet.

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