PHILIPP-News: SHKs dürfen in den Personalrat

PHILIPP-News: SHKs dürfen in den Personalrat

Credits: Hessicher Landtag, Kanzlei

Vor ein paar Tagen hat PHILIPP bereits darüber berichtet, dass Studentische Hilfskräfte (SHK) bald im Personalrat vertreten sein könnten. Jetzt ist es so weit: Das neue Hessische Personalvertretungsgesetz wurde verabschiedet! Die Highlights der dritten Lesung im Landtag am 23.03., in der besagter Beschluss gefasst wurde, haben wir für euch zusammengefasst.

„Vorbildcharakter“ habe, dass erstmals für SHKs an den hessischen Hochschulen eine eigene Vertretung geschaffen wurde, so „glaubt“, wie er selbst sagt, Christian Heinz (CDU). Torsten Felstehausen (DIE LINKE) findet für den Beschluss ganz andere Worte und nennt den 23.03. einen „rabenschwarzen Tag“ für die Mitbestimmung der Personalräte in Hessen; die Gremiengrößen wurden zum Beispiel immer noch nicht erhöht. Er gesteht den Grünen zwar zu, den Hilfskräfterat an Universitäten gegen die CDU durchgesetzt zu haben, wirft ihnen jedoch vor, sich unter Wert zu verkaufen. Felstehausen fragt die Grünen daher: „Was hilft eine Partei, die in ihrem Wahlprogramm gute Positionen aufschreibt, die in Koalitionsverträgen sich auf vage Formulierungen einlässt und am Ende in der Gesetzgebung einknickt?“ 

Gesetz trotz heftiger Kritik verabschiedet

Auch Heike Hofmann (SPD) erkennt in der Lesung eine verpasste, „große, historische Chance“, weil das verabschiedete Gesetz kein Modernes sei und auch keine „echte Partizipation“ erlaube – Näheres dazu könnt ihr hier lesen. Daraufhin merkt Jürgen Frömmrich (Grüne) an, dass das Hessische Personalvertretungsgesetz dem Vorschlag der Bundesregierung sehr ähnle und weist daraufhin, dass die SPD die Bundesinnenministerin stellt. Viele Vorschläge aus den vorherigen Lesungen hätte die Koalition übernommen und Frömmrich ist daher der Meinung, dass ein „gutes Gesetz“ vorgelegt wurde.

Staatsminister Peter Beuth verteidigt den Gesetzentwurf. Dieser, so erklärt er, beruht auf einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein – von 1995 wohlgemerkt. Demnach wäre der öffentliche Dienst nicht mit der unbegrenzten Mitbestimmung in der Wirtschaft vergleichbar. Hier gehe es in erster Linie um die Erfüllung des Amtsauftrags, so erklärt Beuth. Schlussendlich hat die Fraktion aus CDU und Grünen ihrem eigenen Entwurf zugestimmt. Das Gesetz konnte trotz der Gegenstimmen von SPDFreien Demokraten und DIE LINKE verabschiedet werden. Enthalten hat sich lediglich die AFD

Was haltet ihr von dem neuen Gesetz? Ändert sich irgendwas für euch? Engagiert ihr euch in der Initiative für Studentische Hilfskräfte? Schreibt es uns gerne in die Kommentare!

(Lektoriert von hab.)

studiert im Master 'Soziologie' und 'Literaturvermittlung in den Medien'. Seit 2022 in der Redaktion sowie im Lektorat aktiv und seit Januar 2023 Chefredaktion von PHILIPP.

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